Unterstützung im Alltag kann dazu beitragen, dass Menschen trotz Pflegebedürftigkeit möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen dort, wo im täglichen Leben Hilfe benötigt wird.
Hauswirtschaftliche Unterstützung
Betreuung und Unterstützung im Alltag
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege können den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI für anerkannte und qualitätsgesicherte Unterstützungsangebote einsetzen. Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 bis zu 131 Euro monatlich und kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen unter anderem für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Das ist für euch ebenfalls interessant, insbesondere wenn ihr Angehörige bei einer zeitweisen Verhinderung der Pflegeperson entlastet.
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag. Dieser beträgt 2026 bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr und kann bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden. Die Verhinderungspflege kann bis zu acht Wochen im Kalenderjahr genutzt werden.