Unser neuer Informationsflyer für Hygiene Dienstleistungen
Für mehr Informationen fordern Sie unseren neuen Flyer zu unseren Hygiene Dienstleistungen an.
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Aus gesetzlichen Verordnungen ergeben sich viele Pflichten!
Nach den aktuellen Rechtsverordnungen haben Sie als Arbeitgeber und auch als Angestellter eine Vielzahl von Verordnungen, Gesetzen, Richtlinien und Empfehlungen zu berücksichtigen.
Stationäre, wie ambulante Einrichtungen im Gesundheits-wesen, Pflege-, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie weiteren Branchen (z. B. Tatoo-, Kosmetik- und Podologen) müssen bei vielen berufs- und gewerbsmäßig ausgeübten Tätigkeiten geeignete Maßnahmen zum Schutz von Patienten, Mitarbeitern und Kunden sicher stellen. Dabei sind viele Bestimmungen zu berücksichtigen:
....• Infektionsschutzgesetz (IfSG)
....• Länder-Hygiene-Verordnungen
....• Arbeitssicherheitsvorschriften
....• Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene
......und Infektionsprävention (KRINKO)
Dabei ist die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen und zeitlichen Ressourcen und die Mitwirkung aller Beteiligten wichtig.
Die Umsetzung erfordert Augenmaß und gute Kommunikation!